Änderungen der Beleuchtung umfassen
- Austausch von Leuchtmitteln gegen solche mit Farbfiltern oder andere Lichtquellen
- zusätzliche Leuchten
- Leuchten im Innenraum (oft Leuchtröhren oder Leuchtdioden)
- Leuchten im Außenbereich (z. B. zusätzliche Positionsleuchten an Lastkraftwagen, Leuchtröhren unter dem Fahrzeug bei Personenkraftwagen, Zusatzscheinwerfer)
Zusätzliche Leuchten sind oft nicht zulassungsfähig, dazu gehört auch eine hellere Innenraumbeleuchtung, sofern diese nach außen strahlt.
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